Allgemeine Verkaufs-, Liefer- , Zahlungs- und Garantiebedingbedingungen der Casatronic AG
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Produkte und Leistungen von Casatronic
AG. Verkauf und Lieferungen erfolgen ausschliesslich nach diesen Bedingungen. Abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn diese wurden von Casatronic AG
ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
2. Produktangebot und Bestellung
Alle Angaben auf der Homepage von Casatronic AG sind ohne Gewähr und Haftung. Insbesondere
sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum
bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.
Die Angebote auf der Homepage von Casatronic AG sind freibleibend und sind nicht als bindende
Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Casatronic AG via E-
Mail, Fax oder Brief oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Sind bestellten
Produkte nicht an Lager wird der voraussichtliche Liefertermin in der Auftragsbestätigung angegeben.
Casatronic AG behält sich das Recht vor, auch bestätigte Bestellungen ohne Kostenfolge zu
annullieren wenn aufgrund äusseren, nicht beeinflussbaren, Umständen die Verfügbarkeit nicht mehr
gegeben ist.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Die aktuellen Produktepreise sind auf der Homepage von Casatronic AG publiziert. Preisänderungen
und Fehler sind vorbehalten. Massgebend für den Preis und die Transportkosten ist die Lieferadresse
der bestellten Produkte. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
Preisänderungen können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.
Mehrwertsteuer
Casatronic AG ist noch ein junges Unternehmen und noch nicht Mehrwertsteuer abgabepflichtig.
Die angegebene Preise enthalten keine MwSt in der Schweiz. Bei Lieferungen ins Ausland wird die
landesgültige Mehrwertsteuer auf die Schweizer Verkaufspreisen zu entrichen sein.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Neukunden können nur gegen Vorauszahlung, oder Barzahlung einkaufen. Casatronic AG kann auf
einzelnen Zahlungsmitteln Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.
Bei Lieferung gegen Rechnung kann Casatronic AG Bonitätsabklärungen über den Kunden einholen
und zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Casatronic AG behält sich das Recht vor,
auch bestehende Kunden nur mittels Vorauszahlung oder Barzahlung zu beliefern.
Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 10 Kalendertagen zu begleichen,
ansonsten kann Casatronic AG die Bestellung annullieren.
Kommt der Kunde nach angesetzter Nachfrist seiner Schuldenbegleichung nicht nach, wird Casatronic
AG nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen.
Casatronic AG hat das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten
und Schadenersatz geltend zu machen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Casatronic AG. Falls der
Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Casatronic AG berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von
Casatronic AG befinden.
6. Transportrisiko und Transportschäden
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und
Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens
aber 7 Kalendertagen nach Anlieferung dem ausführenden Transportunternehmen gemeldet werden.
Bei Beanstandungen muss die Originalverpackung aufbewahrt werden.
7. Beanstandungen, Rückgaberecht
Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Warenempfang anzubringen, andernfalls gilt die
Lieferung als akzeptiert.
Rücknahmen werden grundsätzlich keine gemacht.
In Ausnahmefällen ist die Rücknahme von gelieferten Produkte möglich. Eine solche Rücknahme
erfordert in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Casatronic AG. Die gelieferten
Artikeln müssen originalverpackt, komplett und unbeschädigt mit allem Zubehör und mit Beilage des
Verkaufsbeleges zurückgeschickt werden. Die zurückgenommenen Produkte müssen neu geprüft,
instandgestellt und verpackt werden, diese Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Bestellers. Die
Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
8. Garantieleistungen
Der Lieferschein gilt als Garantieschein. Er ist sorgfältig aufzubewahren.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich
ein Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen.
Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Kaufdatum, ausser für Batterien und Akkus (6 Monate).
Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt in der Regel beim Hersteller. Bei
Austausch eines Gerätes erneuert sich die Garantiedauer nicht. Für die Dauer der Reparatur besteht
kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Sollte es sich bei Produkten, welche innerhalb der Garantiefrist direkt durch Casatronic AG
ausgetauscht wurde nachträglich um einen vom Hersteller nicht bestätigten Garantiefall handeln, behält
sich Casatronic AG das Recht vor, allfällige Kosten weiterzuverrechnen.
Die Garantie erlischt, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere
Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung,
unsachgemäßen Gebrauch, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von Aussen sowie
Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Horgen (ZH). Soweit gesetzlich
zulässig, ist einzig anwendbar das Schweizer Recht. Casatronic AG ist jedoch berechtigt, den Besteller
an dessen Sitz zu belangen.
Horgen, 18.11.2008.