AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- , Zahlungs- und Garantiebedingbedingungen der Casatronic AG

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Produkte und Leistungen von Casatronic AG. Verkauf und Lieferungen erfolgen ausschliesslich nach diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn diese wurden von Casatronic AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

2. Produktangebot und Bestellung
Alle Angaben auf der Homepage von Casatronic AG sind ohne Gewähr und Haftung. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.
Die Angebote auf der Homepage von Casatronic AG sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Casatronic AG via E- Mail, Fax oder Brief oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Sind bestellten Produkte nicht an Lager wird der voraussichtliche Liefertermin in der Auftragsbestätigung angegeben. Casatronic AG behält sich das Recht vor, auch bestätigte Bestellungen ohne Kostenfolge zu annullieren wenn aufgrund äusseren, nicht beeinflussbaren, Umständen die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben ist.

3. Preise und Mehrwertsteuer
Die aktuellen Produktepreise sind auf der Homepage von Casatronic AG publiziert. Preisänderungen und Fehler sind vorbehalten. Massgebend für den Preis und die Transportkosten ist die Lieferadresse der bestellten Produkte. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
Preisänderungen können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.

Mehrwertsteuer
Casatronic AG ist noch ein junges Unternehmen und noch nicht Mehrwertsteuer abgabepflichtig. Die angegebene Preise enthalten keine MwSt in der Schweiz. Bei Lieferungen ins Ausland wird die landesgültige Mehrwertsteuer auf die Schweizer Verkaufspreisen zu entrichen sein.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Neukunden können nur gegen Vorauszahlung, oder Barzahlung einkaufen. Casatronic AG kann auf einzelnen Zahlungsmitteln Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern. Bei Lieferung gegen Rechnung kann Casatronic AG Bonitätsabklärungen über den Kunden einholen und zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Casatronic AG behält sich das Recht vor, auch bestehende Kunden nur mittels Vorauszahlung oder Barzahlung zu beliefern.
Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 10 Kalendertagen zu begleichen, ansonsten kann Casatronic AG die Bestellung annullieren.
Kommt der Kunde nach angesetzter Nachfrist seiner Schuldenbegleichung nicht nach, wird Casatronic AG nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen. Casatronic AG hat das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Casatronic AG. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Casatronic AG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von Casatronic AG befinden.

6. Transportrisiko und Transportschäden
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 7 Kalendertagen nach Anlieferung dem ausführenden Transportunternehmen gemeldet werden. Bei Beanstandungen muss die Originalverpackung aufbewahrt werden.

7. Beanstandungen, Rückgaberecht
Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Warenempfang anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.
Rücknahmen werden grundsätzlich keine gemacht. In Ausnahmefällen ist die Rücknahme von gelieferten Produkte möglich. Eine solche Rücknahme erfordert in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Casatronic AG. Die gelieferten Artikeln müssen originalverpackt, komplett und unbeschädigt mit allem Zubehör und mit Beilage des Verkaufsbeleges zurückgeschickt werden. Die zurückgenommenen Produkte müssen neu geprüft, instandgestellt und verpackt werden, diese Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Bestellers. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

8. Garantieleistungen
Der Lieferschein gilt als Garantieschein. Er ist sorgfältig aufzubewahren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Kaufdatum, ausser für Batterien und Akkus (6 Monate). Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt in der Regel beim Hersteller. Bei Austausch eines Gerätes erneuert sich die Garantiedauer nicht. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Sollte es sich bei Produkten, welche innerhalb der Garantiefrist direkt durch Casatronic AG ausgetauscht wurde nachträglich um einen vom Hersteller nicht bestätigten Garantiefall handeln, behält sich Casatronic AG das Recht vor, allfällige Kosten weiterzuverrechnen.
Die Garantie erlischt, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von Aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Horgen (ZH). Soweit gesetzlich zulässig, ist einzig anwendbar das Schweizer Recht. Casatronic AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.


Horgen, 18.11.2008.